Neue EU-Verordnungen zur Säuglingsnahrung
Die Europäische Kommission hat kürzlich neue Richtlinien eingeführt, welche alle Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP - Food for Special Medical Purposes) sowie Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung betreffen (EU Delegierte Verordnung 2016/128 und 2016/127).
Somit sollen bereits bestehende Verordnungen ergänzt und verbessert werden. Unter Einhaltung dieser neuen Richtlinien arbeiten wir von Mevalia an der Rezepturanpassung der betroffenen Produkte und nutzen diese Gelegenheit für eine Verbesserung unserer Mischungen, im Einklang mit den Bedürfnissen der Patienten.
Klicken Sie auf die Abbildung, um alle von den Richtlinien betroffenen Produkte unseres Sortiments abzurufen. Lesen Sie alle Details zu den Anpassungen in der Infografik.